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Was ändert sich 2016 … bei Energie und Wohnen? Sie haben noch keinen Rauchmelder? In einigen Ländern wird das Gerät bald auch in Altbauten Pflicht. Wer 2016 baut, kann mehr Fördergelder bekommen, muss aber auch strengere Energiestandards einhalten. Außerdem gibt es Neuerungen für alle, die ihren Strom künftig selbst produzieren wollen. Rauchmelder werden Pflicht Rauchmelder können Leben retten, in den meisten Bundesländern sind sie deshalb zumindest bei Neubauten Pflicht. In Sachsen ab dem nächsten Jahr - damit sind Berlin und Brandenburg künftig die einzigen Bundesländer, in denen keine Rauchmelder vorgeschrieben sind. Viele Länder schreiben den Einbau inzwischen auch bei Altbauten vor. In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt muss in älteren Gebäuden bis Anfang 2016 nachgerüstet werden. In Nordrhein-Westfalen bleibt bis Ende des Jahres Zeit. Die Installation müssen die Hauseigentümer beziehungsweise die Vermieter übernehmen. Strengere Standards für Bauherren Bauherren müssen ab 2016 strengere Standards beachten, denn die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird in zwei Punkten verschärft. Der eine: Für Heizung und Warmwasser sinkt die zulässige Energiemenge um ein Viertel. Entscheidend ist der Primärenergiebedarf. Bei ihm wird auch berücksichtigt, aus welchen Quellen die Energie stammt. Die Nutzung erneuerbarer Energien hält den Wert niedriger als zum Beispiel das Heizen mit Öl oder Gas. Die zweite Verschärfung betrifft den Wärmeschutz von Wänden, Dächern und Co., also vor allem ihre Dämmung. Dieser Schutz muss um circa 20 Prozent besser sein als bisher. Für die Sanierung von bestehenden Häusern gelten die Änderungen nicht. KfW vergibt höhere Förderkredite Die KfW gibt mehr Geld: Ab 1. April können Bauherren für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite aufnehmen wie bisher. Statt bei 50.000 Euro liegt die Obergrenze dann bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gewährt werden diese Förderungen allerdings nur noch für Neubauten, die mindestens dem Standard "KfW-Effizienzhaus-55" entsprechen. Ihr Energiebedarf darf höchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegen. Zusätzlich zu den bisherigen Programmen gibt es künftig das Darlehen "40 Plus" mit einem attraktiveren Tilgungszuschuss. Für 20- und 30-jährige Kreditlaufzeiten wird außerdem eine Variante mit 20-jähriger Zinsbindung eingeführt. Neue Vergütung bei Blockheizkraftwerken Wer ab 1. Januar 2016 ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit weniger als 50 Kilowatt Leistung in Betrieb nimmt, erhält voraussichtlich andere Vergütungen als die Besitzer bestehender Anlagen. Denn nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) wird der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom etwas stärker gefördert als bisher, der selbst verbrauchte Strom dafür etwas geringer. Für jede Kilowattstunde Strom, die in das Netz eingespeist wird, gibt es ab 2016 voraussichtlich einen Zuschlag von 8 statt wie bisher 5,41 Cent. Im Gegenzug sinkt aber der Satz für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde von ebenfalls 5,41 auf nur noch 4 Cent. Zusätzlich zum KWK-Zuschlag erhalten BHKW-Betreiber weiterhin für jede eingespeiste Kilowattstunde den durchschnittlichen Börsenstrompreis des Vorquartals und einen Vergütungsanteil für vermiedene Netzkosten. Für Stromerzeuger wird Eigenverbrauch teurer Wer mit Solar- oder Windkraft oder mit einem Blockheizkraftwerk selbst Strom erzeugt, wird für den Eigenverbrauch etwas stärker zur Kasse gebeten. Bislang werden für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 30 Prozent der EEG-Umlage berechnet, ab 1. Januar werden es 35 Prozent sein. Die meisten Eigenheimbesitzer wird das nicht weiter tangieren. Denn Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt sind für die ersten 10.000 selbst genutzten Kilowattstunden pro Jahr weiterhin von der Umlage befreit. Energieumlagen steigen Die Summe aller Umlagen, Abgaben und Steuern im Strompreis wird voraussichtlich so hoch sein wie nie: Sie steigt netto um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Das liegt zum einen an der EEG-Umlage, die um knapp 0,2 Cent auf 6,534 Cent pro Kilowattstunde klettert. Ebenfalls um 0,2 Cent nach oben geht es aller Voraussicht nach mit der KWK-Umlage. Außerdem haben diverse Netzbetreiber steigende Netzentgelte angekündigt. Hier ist die Entwicklung aber regional sehr unterschiedlich. Inwieweit sich das alles auf die Stromkosten auswirkt, wird sich zeigen. Denn die Preise an den Strombörsen sind seit Jahren auf Talfahrt. Auch 2015 mussten die Versorger weniger bezahlen. Neue Effizienzlabel Alte Heizungen bekommen ab 1. Januar 2016 Effizienzlabel: Sie ordnen die Anlagen Energieeffizienzklassen von A+ bis G zu. Man kennt das von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen. Die Skala soll verdeutlichen, wie sparsam eine Heizung Energie einsetzt und gegebenenfalls Modernisierungen anregen. Zunächst werden die Heizungslabel freiwillig vergeben, zum Beispiel bei Energieberatungen. Ab 1. Januar 2017 ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, das Etikett im Rahmen der Feuerstättenschau auf den Heizkessel zu kleben. Kosten kommen auf die Verbraucher dadurch nicht zu. Im ersten Jahr erhalten nur Heizungen das Label, die älter als 29 Jahre sind. In den Folgejahren sinkt die Altersschwelle schrittweise, bis schließlich ab 2024 alle Kessel ab 15 Jahren ein Etikett bekommen. Auch Lüftungsanlagen für die Wohnung bekommen beim Einbau ab Januar 2016 ein Energie-Effizienzlabel mit den Klassen A+ bis G. Ausgenommen sind reine Abluftgeräte mit weniger als 30 Watt Leistungsaufnahme. Die Effizienzklasse bemisst sich danach, welche Menge an Energie eine Anlage theoretisch gegenüber einer Lüftung mit geöffneten Fenstern einspart. Dabei wird der Wärmeverlust mit dem Stromverbrauch aufgerechnet. Geräte in der Klasse G erzielen gar keine Einsparung. Anlagen der Klasse A+ hingegen sparen rechnerisch trotz ihres Stromverbrauchs mindestens 42 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche ‒ mittels Wärmerückgewinnung. Bei alldem handelt es sich aber nur um theoretische Richtgrößen, weil die Dichtheit der Wohnung nicht berücksichtigt werden kann. Ab 2018 werden nur noch Geräte zulässig sein, die mindestens 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter einsparen. Die Klassen E, F und G entfallen dann für Neugeräte. |
Zukunftsweisende Technologie – Umweltschutz inklusive |
Eine Gasheizung ist heutzutage in den meisten Fällen eine Heizungsanlage, die mit Erdgas betrieben wird. Der gasförmige Energieträger wird verbrannt. Die dabei entstehende Wärme wird an eine Flüssigkeit abgegeben, die diese Wärme zu einem Heizkörper transportiert (wie z. B. bei einer Zentralheizung). Dort verteilt sich die Wärme dann im Raum. Warmes Brauchwasser kann auf diese Art ebenfalls erzeugt werden. Sicherheit Bei neueren Gasheizungen werden sowohl Zündsicherung als auch Flammüberwachung von einem elektrischen Ionisationsstrom übernommen. Hierbei ragt eine Elektrode dicht an die Gasflamme heran. Die Elektrode liegt elektrisch mit der Spule eines Brenngas-Magnetventils in Reihe. Die brennende Gasflamme ionisiert das Gas zwischen Elektrode und Brenner und wird somit elektrisch leitfähig. Der elektrische Strom ist ausreichend, das Magnetventil geöffnet zu halten. Erlischt die Zündflamme, entfällt auch die Gasionisierung, es fließt somit kein elektrischer Strom und das Magnetventil schließt. Hiermit wird der Austritt weiteren Gases verhindert und es kann nicht zu einer Explosion durch unverbranntes Brenngas kommen. Quelle: Wikipedia |
Pellets werden aus naturbelassenen Restholzprodukten, hauptsächlich aus Sägemehl und Hobelspänen hergestellt. Holzpellets haben eine zylindrische Form mit einer Länge von ca. 20 - 50 mm und einem Durchmesser von rund 4 - 10 mm. Sie werden unter sehr hohem Druck ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln gepresst und haben etwa einen Heizwert von ca. 5 kWh pro kg. Zum Vergleich kann man sagen, dass etwa ein halber Liter Heizöl einem Kilogramm Holzpellets entsprechen. Pellets sind der Brennstoff für die CO2 neutrale Zukunft! Durch die aktuell sehr stark gestiegenen Preise von Heizöl und Erdgas ist die Pelletheizung die Alternative wenn es um Wärmeerzeugung im Privathaushalt geht. Pelletsheizungen eignen sich sehr gut für Ein- und Zweifamilienhäuser. Am beliebtesten sind Wasser-führende Heizsysteme mit automatischer Bestückung. Moderne, fachmännisch bediente und unterhaltene Holzheizungen halten bei objektiver Betrachtung jeden Vergleich mit anderen Energiesystemen Stand und erfüllen die Bestimmungen auch strenger Luftreinhalte-Verordnungen. In Verbindung mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwassererzeugung (Sonnenkollektor) bilden moderne Holzfeuerungsanlagen die ideale Kombination zur Nutzung regenerativer Energiequellen, um ein gut gedämmtes Wohnhaus (Niedrigenergiehaus) mit Heizenergie zu versorgen. |
Hohe Gas- und Heizölpreise wecken Interesse am Brennholz aus heimischen Wäldern. Holz ist "gespeicherte Sonnenenergie. Pelletsheizungen eignen sich sehr gut für Ein- und Zweifamilienhäuser. Am beliebtesten sind Wasser-führende Heizsysteme mit automatischer Bestückung. In Verbindung mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwassererzeugung (Sonnenkollektor) bilden moderne Holzfeuerungsanlagen die ideale Kombination zur Nutzung regenerativer Energiequellen, um ein gut gedämmtes Wohnhaus (Niedrigenergiehaus) mit Heizenergie zu versorgen. |
Hohe Wirtschaftlichkeit |
Heizungstausch: Gute Gründe für eine neue Heizung
Holzheizung und Biomasse Wärmepumpenheizungen Solarthermie Attraktive Förderung für den Heizungstausch Quelle: www.buderus.de / 2023 |